Förderung
Beantragung, Durchführung und Abrechnung der Projektförderung

Beim Aktionsplan „Toleranz ist ein Kinderspiel“ gibt es zwei Antragverfahren. Die Antragsstellung erfolgt beim federführenden Amt und muss sowohl schriftlich als auch digital mit dem dazugehörigen Kosten- und Finanzierungsplan erfolgen.
Großprojekte können innerhalb der Ausschreibungsfrist eingereicht werden. Dabei handelt es sich um Anträge, deren Fördersumme mehr als 800,00 Euro betragen. Die Förderhöchstsumme beträgt 7.500,00 Euro. Die Bewilligung erfolgt durch den Begleitausschuss.
Kleinprojekte können fortlaufend beantragt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 800,00 Euro. Die Bewilligung erfolgt durch das federführende Amt.
Folgend finden Sie alle wichtigen Informationen, Formulare und Vorlagen, die Sie für die Beantragung, Durchführung und Abrechnung Ihres Projekts im Rahmen des Aktionsplans „Toleranz ist ein Kinderspiel" benötigen.
Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen bis 15. Februar 2023
Die maximale Förderung für ein Projekt beträgt 7.500 Euro.
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte die sich folgenden Schwerpunkten widmen:
- Förderung demokratischer Vielfalt und starker handlungsorientierter Netzwerke
- Vermittlung von gewaltfreien Konflikt- und Lösungsstrategien
- Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichen Bewegungen/Erscheinungen in Gegenwart und Vergangenheit
Alle Informationen zum Aktionsplan, die aussagekräftigen Handlungsziele (hier müssen sich Projektideen wiederfinden) und alle zur Antragstellung notwendigen Dokumente gibt es nachfolgend.
Es können sich ausschließlich nichtstaatliche Organisationen um eine Förderung bewerben. Die Einzelprojekte dürfen noch nicht begonnen sein und müssen im Jahr 2023 abgeschlossen werden.
Vorschläge für Projekte können vom 4. Januar 2023 bis zum 15. Februar 2023 beim
- Landratsamt Mittelsachsen
- Aktionsplan „Toleranz ist ein Kinderspiel“
- Katrin Dietze
- Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg
- E-Mail aktionsplan@landkreis-mittelsachsen.de
mit folgenden Unterlagen in schriftlicher und digitaler Form eingereicht werden:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular Großprojekt
- Formular „Projektträgerdaten/Stammdaten"
- detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Kooperationserklärung(en) (soweit zutreffend)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit, Satzung, Vereinsregisterauszug
Die Entscheidung über die zu fördernden Projekte trifft der lokale Begleitausschuss in seiner Sitzung im März 2023.
Fragen der Projektidee beziehungsweise der Beantragung beantwortet die externe Fach- und Koordinierungsstelle im Verein Freiberger Agenda 21 unter Telefon 03731 202332 oder per E-Mail an demokratieleben@freibergeragenda21.de.
Allgemeines
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können rechtsfähige, nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen oder Fördervereine mit Eintrag in das Vereinsregister und Anerkennung der Gemeinnützigkeit.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden können Projekte, die inhaltlich mit der Zielstellung des Aktionsplans des Landkreises Mittelsachsens übereinstimmen.
Was kann nicht durch den Aktionsplan gefördert werden?
Nicht gefördert werden können:
-
Maßnahmen, die zum Pflichtaufgabenbereich des Bundes, der Länder oder Kommunen gehören,
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Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder der Touristik dienen,
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Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen,
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Maßnahmen, die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden,
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Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören und der Art nach von dort gefördert werden können,
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Maßnahmen des internationalen Jugend- und Fachkräfteaustausches, wenn sie zu den Aufgabenbereichen von binationalen Jugendwerken gehören und der Art nach von diesen gefördert werden können,
-
Maßnahmen, die schon vor dem Zeitpunkt der Beantragung begonnen haben.
Welche Förderhöchstsumme kann beantragt werden?
maximale Förderhöhe Großprojekte: 7.500,00 Euro
maximale Förderhöhe Kleinprojekte: 800,00 Euro
Wer berät bei der Bearbeitung des Förderantrages?
Die externe Koordinierungs- und Fachstelle berät schon vor der Antragstellung. Sie beratend und unterstützend zur Verfügung.
Wer entscheidet über eine Projektförderung?
Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Begleitausschuss.
Nach Vorlage einer Entscheidung ergeht ein entsprechender Bewilligungsbescheid.
Es besteht kein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung. Insbesondere besteht bei einer Förderung von Projekten kein Rechtsanspruch auf eine Förderung von Folgeprojekten.
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Beantragung
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Durchführung
Bei der Durchführung der Projekte müssen die geltenden Regelungen, welche im Zuwendungsbescheid aufgeführt sind, eingehalten werden. Werden diese nicht beachtet, kann es zu Rückforderungen durch den Landkreis kommen. Die Mittel sind zweckgebunden und für die im bewilligten Finanzierungsplan genannten Ausgaben zur Umsetzung des Projektes bestimmt.
Bei der Projektdurchführung ist folgendes zu beachten:
Dokumentation der Teilnehmerzahl
Personen, welche Veranstaltungen oder Seminare des Projektes besuchen, müssen Ihre Teilnahme mit ihrer Unterschrift auf der Teilnehmerliste bestätigen.
Tätigkeitsnachweis
Die Tätigkeiten des eingesetzten Personals sowie der Honorarkräfte müssen taggenau dokumentiert werden.
Honorarvereinbarung
Jegliche externe Aufträge sowie Honorare müssen mit einem Vertrag beziehungsweise einer Honorarvereinbarung geschlossen werden.
Reisekosten
Bei der Abrechnung von Reisekosten gilt das Bundesreisekostengesetz und muss stets eingehalten werden, damit die Ausgaben förderfähig sind.
Bei Nutzung privater Pkws wird gemäß § 5 Bundesreisekostengesetz (BRKG) eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,20 Euro pro Kilometer zurückgelegter Strecke gewährt, höchstens jedoch 130,00 Euro.
Vergabe von Leistungen
-
Für eine freihändige Vergabe von Leistungen beträgt der vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für seinen Geschäftsbereich bestimmte Höchstwert 8.000 Euro (ohne Umsatzsteuer).
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Leistungen mit einem geschätzen Netto-Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) von bis zu 3.000,00 Euro können ohne ein Vergabeverfahren beschafft werden.
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Liegt der geschätzte Netto-Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) der zu erbringenden Leistung über 3.000,00 Euro müssen Sie grundsätzlich mindestens drei schriftliche Angebote einholen.
Angebotsauswertung
Die eingeholten Angebote müssen im Formular Angebotsauswertung zusammengefasst und eine Erklärung zur Vergabe verfasst werden.
Öffentlichkeitsarbeit
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Materialien, die im Rahmen des Projektes erarbeitet werden und für die Öffentlichkeit Verwendung finden sollen (Drucksachen, Broschüren, Flyer, Plakate und Ähnliches), müssen der Publizitätspflicht entsprechen und sind vor Veröffentlichung durch die externe Koordinierungs- und Fachstelle zu genehmigen.
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Bei Veröffentlichungen und Verlautbarungen aller Art (zum Beispiel Presseerklärungen, Publikationen, Arbeitsmaterialien, Berichten Ankündigungen, Einladungen) ist auf die Förderung der jeweiligen Maßnahmen durch das Bundesprogramms „Demokratie leben!", den Landespräventionsrates Sachsen und den Landkreises Mittelsachsen hinzuweisen.
Zu verwendende Logos
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Verwendung des Logos Landespräventionsrat Sachsen mit dem Zusatz „Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes" sowie des Logos vom Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem Zusatz – gefördert im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!" (Logo in Reihe, in Spalte, im Block)
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Verwendung des Logos des Landkreises Mittelsachsen (Antragstellung erfolgt über Katrin Dietze)
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Abrechnung
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Landratsamt Mittelsachsen
Extremismusprävention
Postadresse:
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Erreichbarkeit:
Telefon: 03731 799‐3460
E-Mail aktionsplan[at]landkreis-mittelsachsen.de
Für Fragen steht die externe Koordinierungsstelle zur Verfügung:
Kontakt:
Freiberger Agenda 21 e. V.
Tel. 03731 202332
E-Mail demokratieleben[at]freibergeragenda21.de