Ausschreibung der Projekte 2019

11.01.2019

Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen beim Aktionsplan „Toleranz ist ein Kinderspiel“

Landkreis Mittelsachsen

Der Landkreis Mittelsachsen setzt mit Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!” und dem Landespräventionsrat des Landes Sachsen den Aktionsplan „Toleranz ist ein Kinderspiel“ um. Dafür werden für das Jahr 2019 Fördermittel bis 145.000 Euro aus Bundes-, Landes- und Kreismitteln bereitgestellt.Mit diesen Fördermitteln unterstützt der Landkreis Mittelsachsen die Durchführung von Einzelprojekten, die zur Erreichung der definierten Ziele (www.aktionsplan-mittelsachsen.de) beitragen. Die maximale Förderung für ein Projekt beträgt 7.500 Euro. Der Begleitausschuss des Aktionsplanes Mittelsachsen ruft hiermit zur Einreichung von Projektvorschlägen auf. Projektvorschläge müssen auf die im Aktionsplan formulierten Mittlerziele und entsprechender Handlungsziele ausgerichtet sein.

  • Förderung demokratischer Vielfalt und starker handlungsorientierter Netzwerke
  • Vermittlung von Weltoffenheit und interkultureller Erfahrungen
  • Vermittlung von gewaltfreien Konflikt- und Lösungsstrategien
  • Auseinandersetzung mit demokratiefeindlichen Bewegungen/Erscheinungen in Gegenwart und Vergangenheit

Alle Informationen zum Lokalen Aktionsplan, die aussagekräftigen Handlungsziele (hier müssen sich Projektideen wiederfinden) und alle zur Antragstellung notwendigen Dokumente finden Sie unter www.aktionsplan-mittelsachsen.de.

Zu beachten ist, dass sich ausschließlich nichtstaatliche Organisationen um eine Förderung bewerben können. Die Einzelprojekte dürfen noch nicht begonnen sein und müssen im Jahr 2019 abgeschlossen werden.

Vorschläge für Projekte können vom 07. Januar 2019 bis zum 15. Februar 2019 beim

 

Landratsamt Mittelsachsen Extremismusbekämpfung Katrin Dietze

Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

aktionsplan@landkreis-mittelsachsen.de

mit folgenden Unterlagen in schriftlicher und digitaler Form eingereicht werden:

  • vollständig ausgefüllter Antrag mit Kosten- und Finanzierungsplan (mit Anlagen)
  • Kooperationserklärung(en)   (soweit zutreffend)
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit

Die Entscheidung über die zu fördernden Projekte trifft der lokale Begleitausschuss am 19.03.2019.