Beginn der Ausschreibung

24.01.2018

Ab 25. Januar können wieder Projekte eingereicht werden, welche inhaltlich mit den Zielstellungen des Aktionsplans Mittelsachsens übereinstimmen. Bewerben können sich ausschließlich nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen oder Fördervereine, welche ihr Projekt im Jahr 2018 realisieren wollen.

Die Mittel werden vom Bund über das Programm „Demokratie leben!“ und dem Landespräventionsrat des Landes Sachsen dem Landkreis zur Verfügung gestellt. Es stehen Mittel in Höhe von 145.000 € zur Verfügung, vorbehaltlich dem Haushaltsvorbehalt aus Bundes-, Landes und Kreismitteln.

Über die Vergabe der Gelder entscheidet der Begleitausschuss, bestehend aus Mitgliedern des Kreistages, Vereinen und Behörden.

Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2018.

Ausschreibungsunterlagen